1989: Die Aktivpass-Einführung

Sitzung des Linzer Gemeinderates am 15. Juni 1989

C Antrag des Wohlfahrtsausschusses

Gemeinderat Haider berichtet über

C1 Einführung eines „Aktivpasses Linz“ und legt den Sachverhalt dar:

Um die aktive Teilnahme am städtischen Leben einkommensschwacher Personengruppen kostengünstig beziehungsweise manchmal kostenlos zu ermöglichen, wurde von der sozialistischen Gemeinderatsfraktion ein Aktivpaß Linz ausgearbeitet, der mit 1. Oktober 1989 eingeführt werden soll.

Als begünstigte Personengruppen sind vorgesehen:
– Arbeitslose
– Notstandshilfebezieher – Sozialhilfeempfänger – Behinderte, Invalide
– Ausgleichszulagenbezieher – Schulabgänger
– Zivildiener
– Präsenzdiener
– Ehepartner in diesen Gruppen, die über kein eigenes Einkommen verfügen
– Lehrlinge
– Schüler
– Studenten

Diese drei Gruppen sind berechtigt, bei Vorlage eines entsprechenden Ausweises (Schüler-, Studenten-, Lehrlingsausweis) die vorgesehenen Vergünstigungen bei den städtischen Einrichtungen in Anspruch zu nehmen. Sie können jedoch auch die Ausstellung eines eigenen Aktivpasses beantragen.

Voraussetzung für den Erhalt des Aktivpasses ist der ordentliche Wohnsitz in Linz. Ausgenommen von dieser Voraussetzung sind Lehrlinge in Linzer Betrieben, Schüler an Linzer Schulen und Studenten der Universität, Kunsthochschule, der Theologischen Fakultät und Pädagogischen Akademie sowie Zivil- und Präsenzdiener, die in Linz stationiert sind. Im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung werden Lehrlings-, Schüler- und Studentenausweise dem Zweck des Aktivpasses gleichgesetzt. Arbeitslose, Notstands- und Sozialhilfeempfänger, Behinderte, Invalide, Ausgleichszulagenbezieher, Schulabgänger, Zivil- und Präsenzdiener und Ehepartner ohne Einkommen benötigen für die Inanspruchnahme der Begünstigungen einen Aktivpaß. Arbeitslose, Invalide und Behinderte sowie Notstandshilfeempfänger müssen nachweisen, daß sie nicht mehr als 6500 Schilling monatlich beziehen.

Als Ausgabestellen sind vorgesehen:
– Wohlfahrtsamt (Sozialhilfeempfänger, Arbeitslose, Notstandshilfebezieher, Ausgleichszulagenbezieher)
– Kulturamt
– Bürgerservicestelle – Volkshochschule
– Städtische Büchereien

Berechtigungsnachweis und Gültigkeitsdauer: Für die Ausstellung des Aktivpasses genügt eine Bestätigung. Der Paß ist nicht gebührenpflichtig. Der mit einem Lichtbild versehene Paß ist nicht übertragbar und befristet gültig. Acht Felder im Aktivpaß geben die Möglichkeit zur Verlängerung, wobei eine Verwendungsdauer von mindestens zwei Jahren gegeben ist. Durch die Befristung und das Bestätigungssystem sowie durch die EDV-gestützte Erfassung aller Ausstellungen soll ein Mißbrauch weitestgehend ausgeschlossen werden.

Gruppe

Nachweis

Gültigkeitsdauer

Arbeitslose

Bezugszettel bis S 6500 monatlich

6 Monate

Notstandshilfeempfänger

Bezugszettel bis S 6500 monatlich

6 Monate

Sozialhilfeempfänger

Bestätigung des Wohlfahrtsamtes

6 Monate

Behinderte, Invalide

Bezugszettel der jeweiligen Pensionsversicherungsanstalt bis 6500 monatlich

12 Monate

Ausgleichszulagenbezieher

Bestätigung der jeweiligen Pensionsversicherungsanstalt

12 Monate

Schulabgänger

Familienbeihilfenbestätigung

6 Monate

Zivildiener

Zivildienerbestätigung

8 Monate (in der Dauer des Zivildienstes)

Präsenzdiener

Präsenzdienerbestätigung

8 Monate (in der Dauer des Präsenzdienstes)

Ehepartner in diesen Gruppen

Aktivpaß und Ermächtigungserklärung für das jeweilige Finanzamt

6 Monate

Lehrlinge

Bestätigung des Betriebes

12 Monate

Schüler

Schulbestätigung

12 Monate

Studenten

Familienbeihilfenbestätigung des Finanzamtes

6 Monate

Ehepartner in diesen Gruppen

Der Aktivpaß soll eine ermäßigte beziehungsweise kostenlose Inanspruchnahme folgender städtischer Einrichtungen ermöglichen:
– ESG: Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel
– SBL: Hallenbäder, Freibäder und Eishalle
– LIVA: Konzertbesuche der Kategorie B-D im Brucknerhaus
– Posthof: Besuch der Veranstaltungen nach Maßgabe der nachstehend möglichen Ermäßigung
– Neue Galerie: Zutritt zu diversen Ausstellungen
– Nordico: Zutritt zu diversen Ausstellungen
– VHS: Teilnahme an den angebotenen Veranstaltungen
– Kulturamt: Teilnahme an den angebotenen Veranstaltungen
– Botanischer Garten: Zutritt zu den jeweiligen Anlagen

Als neue Richtsätze für Ermäßigungen kommen in Betracht:
– ESG
— Einzelfahrscheine:
— Kurzstreckentarif (derzeit S 9.-) gilt als Langstrecke (S 15.- Normaltarif)
— Mehrfahrtenkarte: Mehrfahrtenkarte Kurzstrecke (derzeit S 42.-) gilt als Langstrecke (S 72.- Normaltarif)
— Monatskarte: S 200-(billigere Karten bleiben) Lehrlinge, Schüler und Studenten wie bisher
– SBL/Eintritte
— Hallenbad: S 15.- (S 30.- Normaltarif), Kurztarif: S 7.50 (S 15.- Normaltarif)
— Eishalle: S 12.- (S 20.- Normaltarif), nachmittags S 20- (S 30.- Normaltarif)
— Freibad: S 10.- (S 20.- Normaltarif)
– LIVA
— Brucknerhaus: Kategorie B bis D-50 Prozent Ermäßigung
— Posthof: Je nach Kategorie zwischen 25 Prozent oder 33 Prozent Ermäßigung
– Neue Galerie: Eintritt gratis
– Nordico: Eintritt gratis
– Volkshochschule: 50 Prozent Ermäßigung bei Kursen und Veranstaltungen
– Kulturamt: 50 Prozent Ermäßigung bei Einzelveranstaltungen
– Botanischer Garten: Eintritt gratis

Mit den angeführten Institutionen und Dienststellen wurde das Einvernehmen hergestellt. Die aus dieser Aktion entstehenden Einnahmenausfälle werden im Budget 1990 zu berücksichtigen sein.

Der Antrag lautet: Der Gemeinderat beschließe: Der Einführung des Aktivpasses im Sinne der obigen Ausführungen wird zugestimmt.

Bürgermeister Dr. Dobusch: „Ich glaube, es handelt sich bei diesem Aktivpaß wirklich um eine der größten sozialen Maßnahmen, die in der letzten Zeit gemacht worden sind. Ich möchte noch kurz darauf hinweisen, weil Du die Präsenzdiener und Zivildiener erwähnt hast, daß wir hier sicherlich eine entsprechende Kooperation zwischen der Bücherei-Zweigstelle Ebelsberg und der Hillerkaserne finden werden, sodaß auch die Präsenzdiener diesen Aktivpaß möglichst unkompliziert erhalten können.“ (Beifall) Hiezu liegen folgende Wortmeldungen vor:

Gemeinderat Six: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren des Linzer Gemeinderates! Der Aktivpaß wurde bereits im Wohlfahrtsausschuß vorberaten. Die freiheitliche Fraktion begrüßt die Einführung für unverschuldet sozial Schwache. Bedauerlicherweise hat die Vorsitzende im Wohlfahrtsausschuß nicht sagen können, wie hoch die Kosten sind. Ich ersuche daher heute, mir die Kosten für diese Einführung des Aktivpasses mitzuteilen.“

Gemeinderat Himmelbauer: „Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen, werte Kollegen! Das Anliegen eines Sozial- oder Aktivpasses ist nicht nur das Anliegen der sozialistischen Fraktion, sondern auch die Grünalternativen haben sich stets bemüht um die Einrichtung eines solchen Passes. 1983 tauchte die Idee das erste Mal auf. Ich kann mich noch erinnern, wie ich mit dem Kollegen Gemeinderat Haider in seiner Arbeitsgruppe gesessen bin, wo es um die Maßnahmen ging, Auswirkungen der Jugendarbeitslosigkeit zu mindern und zu versuchen, jugendliche Arbeitslose in das gesellschaftliche Leben einzubinden. Was uns immer gestört hat, ist, daß alle Großprojekte in Linz, so das Design Center zum Beispiel, in einem rasanten Tempo durchgezogen wurden, die Realisierung des Aktivpasses jedoch fast fünf Jahre dauerte, wenn man bedenkt, daß 1983 diese Idee bereits aufgetreten ist.

Natürlich begrüßen wir die Einführung des Aktivpasses. Aus unserer Sicht wäre es wünschenswert gewesen, daß die Leistungen kostenlos zur Verfügung gestellt werden, weil bei einem Einkommen von 6500 Schilling auch die Finanzierung eines Aktivpasses beziehungsweise die Leistungen dafür noch relativ hoch für die betroffenen Gruppen sind. Aber wir sehen diesen Antrag als Versuch, zu dem Verbesserungen in Zukunft ja nicht ausgeschlossen sind. Danke.“

Gemeinderat Zuderstorfer: „Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß der heutige Antrag ein Antrag des Wohlfahrtsausschusses ist. Wir haben im Wohlfahrtsausschuß gemeinsam beschlossen, den Antrag der SPÖ dem Gemeinderat vorzulegen. Ich darf dazu gleich vorweg anmerken, daß die Volkspartei genauso, wie wir es im Wohlfahrtsausschuß gemacht haben, natürlich auch hier im Gemeinderat diesem Aktivpaß zustimmt.

Ich möchte ein paar Anmerkungen dazu noch machen: Die Erläuterung zur Einführung des Aktivpasses, der ja grundsätzlich eine Ausweitung des ohnehin schon bestehenden Angebotes darstellt, in weiten Bereichen städtische Einrichtungen kostengünstig oder überhaupt zum Nulltarif zu benützen, oder eine Ausweitung auch jenes Personenkreises darstellt, die diese städtischen Einrichtungen eben begünstigt benützen dürfen, beginnt mit dem Satz: Das Recht auf Arbeit und die Sorge um die Wohlfahrt in allen Lebensbereichen…‘ und weiter: Trotz Ausbau des Wohlfahrtsstaates blieb dieser aber nicht frei von Mängeln beziehungsweise Ungleichbehandlungen.‘ Ich darf jetzt gleich ein paar Sachen anführen, die wir wahrscheinlich in der nächsten Zeit korrigieren müssen. Ich möchte es aber auch gesagt haben, daß zum Beispiel, wenn es hier heißt Arbeitslose bis zu einem Einkommen von 6500 Schilling‘, hier bereits wiederum eine Ungleichheit begonnen wird, und zwar gegenüber jenen Arbeitslosen, die aus dem Arbeitslosengeldbezug herausgefallen sind und sich nach wie vor arbeitslos melden und arbeitswillig sind und auch das Recht auf Arbeit sozusagen in Anspruch nehmen möchten, aber nur keine Arbeit bekommen. Das werden vor allen Dingen wiederum die Frauen sein, die zum Beispiel nach einem siebenmonatigen Arbeitslosengeldbezug kein Arbeitslosengeld mehr bekommen und auch keine Notstandshilfe bekommen, weil der Gatte vielleicht zuviel verdient. Ich darf nur ein Beispiel anführen: Wenn der Gatte 15.000 Schilling Einkommen hat und jetzt die Ehefrau arbeitslos wird und 6500 Schilling Arbeitslosengeld bezieht, dann bekommt sie den Aktivpaß und hat die Möglichkeit, die städtischen Einrichtungen begünstigt oder zum Nulltarif zu benützen. Wenn nach einem siebenmonatigen Arbeitslosengeldbezug aber diese Leistung wegfällt und sie kein Einkommen mehr aus der Arbeitslosenversicherung bekommt, dann hat sie auch nicht mehr die Möglichkeit, diese städtischen Einrichtungen begünstigt zum Nulltarif in Anspruch zu nehmen, weil sie nach diesen Richtlinien hier nicht mehr als arbeitslos gilt. Da würde ich bitten, daß man auf jeden Fall noch einmal berät und diese Personengruppe, die sich arbeitslos nennt und die arbeitslos tatsächlich ist, mit hineinnimmt, eben weil nicht einzusehen ist, daß man vorher mit einem erhöhten Einkommen den Aktivpaß bekommt und hinterher mit einem gesunkenen Einkommen den Aktivpaß nicht mehr bekommt.

Ich darf auch hier noch einmal, so wie auch schon im Wohlfahrtsausschuß, darauf hinweisen, daß gerade eine Personengruppe ausgeschlossen oder nicht in dieser Aufzählung drinnen ist, auf die es uns alle, glaube ich, sehr ankommt, sie zu schützen und zu unterstützen: Das sind die alleinstehenden Mütter, die zum Beispiel Karenzurlaubsgeld beziehen. Alleinstehende Mütter mit Karenzurlaubsgeld sind hier nicht enthalten, weil sie als Karenzurlaubsgeld um 170 Schilling mehr bekommen im Monat, als die Obergrenze von 6500 Schilling ausmacht. Auch hier würde ich bitten, daß wir uns um diese Personengruppe besonders annehmen und auch die alleinstehenden Mütter Berücksichtigung finden, auch für den Zeitraum, dann, wenn sie Sondernotstandshilfe beziehen, denn auch dieser Begriff ist nicht angeführt. Wenn jetzt nämlich diese alleinstehende Mutter aus der Sondernotstandshilfe heraus wieder Arbeitslosengeld beziehungsweise Karenzurlaubsgeld bezieht, fällt sie praktisch wieder aus diesem Personenkreis heraus.

Ich darf in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, daß wir keinen Familienrichtsatz haben. Wir haben 6500 Schilling für jeden Arbeitslosen, egal ob er alleinstehend ist oder ob er sich um eine Familie zu kümmern hat. Wir haben zwar einen Familienrichtsatz, wenn es um die Ausgleichszulagenbezieher geht, der bei 7350 Schilling liegt. Für Alleinstehende gilt also dieselbe Regelung; es gibt keinen Familienrichtsatz, wobei eine Ungleichheit zwischen den Ausgleichszulagenbeziehern und den Arbeitslosengeldbeziehern festzustellen ist. Ich darf daher bitten, auch jenen Personenkreis für die Zukunft nicht auszuschließen von diesem Aktivpaß und zu versuchen, doch auch einen zumindest dem Ausgleichszulagenrichtsatz angepaßten Familienrichtsatz zu finden.

Darüber hinaus darf ich generell bitten, jene, die ein Karenzurlaubsgeld beziehen, nicht auszuschließen. Eine verheiratete Mutter bekommt im Monat 4500 Schilling Karenzurlaubsgeld; die kommt nicht in die Begünstigung des Aktivpasses. Eine verheiratete Frau aber, die 6500 Schilling Arbeitslosengeld bezieht, die fällt in den Aktivpaß hinein.

Ich würde also bitten, diese Anregungen noch zu beraten und bis zum 1. Oktober eventuell den Aktivpaß in dieser Richtung noch authentisch zu interpretieren und diese Personengruppen nicht vom Aktivpaß auszuschließen. Die ÖVP-Fraktion stimmt auf alle Fälle dieser Sache zu, weil wir glauben, daß es ein Beginn ist, städtische Einrichtungen Personen günstig oder zum Nulltarif zur Verfügung zu stellen, die unverschuldet ein bißchen an den Tellerrand unserer Gesellschaftssuppe geschwappt wurden.“

Bürgermeister Dr. Dobusch: „Danke, Herr Gemeinderat Zuderstorfer. Ich hoffe nur, daß entsprechende Vorschläge kommen, wie wir auch andere öffentliche Institutionen in Linz in den Aktivpaß einbeziehen können, die nicht der Stadt Linz gehören.“

Gemeinderat Waltner: „Wir Vereinten Grünen begrüßen selbstverständlich auch diesen Antrag, so wie wir damals auch den Antrag der Grünalternativen auf einen Sozialpaß mitunterstützt haben. Dies ist eine erweiterte Form dieses Sozialpasses und, wie schon mehrfach gesagt wurde, ein großartiger Anfang. Ich sehe es wirklich als Anfang, denn es wird sicher auch Erweiterungen geben. Das ist eine unserer Sorgen auch, daß man gerade am Anfang die ganze Handhabung beziehungsweise die Bestimmungen genau beobachtet, weil einerseits die Gefahr besteht, daß auch hier Mißbrauch getrieben wird. Davor wollen wir uns nicht aus Neid oder sonst etwas schützen, sondern weil es einfach ungerecht wäre denen gegenüber, die wirklich in dieser sozialen Situation sind, daß sie darauf angewiesen sind. Ich verzichte ganz bewußt auf die Ausdrucksweise ,die unverschuldet in Not sind‘, denn über Schuld oder Nichtschuld wollen wir ja hier nicht richten.

Wie gesagt, der mögliche Mißbrauch sollte vermieden werden und zum anderen eben gibt es möglicherweise auch noch Schwachstellen; der Herr Kollege Zuderstorfer hat ja einige aufgezählt. Ich werde es Ihnen ersparen, noch einmal darauf einzugehen. Trotzdem möchten auch wir anregen, diese Familieneinkommen oder Frauenarbeitslosigkeitsgelder genauer zu überprüfen, damit hier dann doch nicht wieder jemand durch den Rost fällt.“

Gemeinderat Furtlehner: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte die Realisierung des Aktivpasses sehr begrüßen, und ich finde es auch richtig und bedeutsam, daß man eine Ausweitung von der ursprünglichen Anspruchsgruppe, zum Beispiel Jugendarbeitsloser, auf viele weitere Gruppen getroffen hat. Ich glaube, das ist eine sehr wichtige soziale Maßnahme.

Meine Partei hat also immer dieses Projekt unterstützt, wobei ich hier nicht eine Urheberschaft reklamieren möchte. Ich glaube auch, daß man dem Kollegen Haider die Anerkennung für seine Bemühungen aussprechen sollte, denn es waren wirklich schwierige Verhandlungen, die zur Realisierung geführt haben. (Beifall)

Mir scheint vor allen Dingen die im Aktivpaß enthaltene Ermäßigung bei den ESG-Verkehrsmitteln bedeutsam, weil ich glaube, daß das auch verkehrspolitisch wichtig ist im Sinne einer verstärkten Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel. Es hat bereits im Wohlfahrtsausschuß einige Diskussionen gegeben über Details der Anspruchsberechtigung: Kollege Zuderstorfer hat hier wiederum darauf hingewiesen. Ich glaube auch, daß der Aktivpaß ja nicht für alle Zeiten fixiert ist, und ich denke, daß man nach einer gewissen Zeit eine Bilanz ziehen sollte, etwa nach einem Jahr oder nach einem halben Jahr, weil man gewisse Dinge dann genau abschätzen kann und dann natürlich auch überlegen sollte, Grenzfälle in die Anspruchsberechtigung mit einzubeziehen. Ich glaube auch, daß man die Realisierung jetzt nicht auf der Kostenfrage aufhängen sollte, weil ja die Kosten sicher sehr schwer abzuschätzen sind, nämlich in der Richtung, weil man nicht weiß, wie viele der theoretisch 15.000 Anspruchsberechtigten tatsächlich den Anspruch dann wahrnehmen werden. Aber grundsätzlich, wie gesagt, begrüße ich diese Maßnahme und glaube, daß hier doch ein sehr wichtiger sozialer Schritt gesetzt wurde.“

Vizebürgermeister Hofer: „Ich möchte also erstens einmal dazu sagen, daß wir einzigartig dastehen mit dieser Einführung des Aktivpasses. Warum es so lange gedauert hat, daß wir diesen Paß jetzt zur Einführung fertiggestellt haben und mit 1. Oktober einführen wollen, ist daran gelegen, daß wir zuerst daran gedacht haben und immer davon ausgegangen sind, Herr Gemeinderat Himmelbauer, Sie wissen es, daß wir einen Jugend- und Freizeitpaß einführen wollten. Inzwischen hat sich aber die wirtschaftliche Situation geändert und wir wissen, daß wir eine Personengruppe mit einbezogen haben, die es nirgendwo, in keiner Stadt gibt: Wir haben die Arbeitslosen einbezogen, wir haben die Notstandshilfebezieher einbezogen, wir haben die Sozialhilfeempfänger, die nicht wenige sind, mit einbezogen, Behinderte und Invalide – liebe Freunde, das ist auch etwas, was es nirgendwo gibt. Daher glaube ich, daß wir mit dieser Einführung wirklich etwas ganz Großes auf dem Sozialsektor leisten.

Zum Herrn Gemeinderat Six darf ich sagen, ich wiederhole es noch einmal, was ich im Ausschuß schon gesagt habe: Es wäre Scharlatanerie, wenn ich jetzt sagen würde, so und so viele Schilling kostet es, wenn wir noch gar nicht die genauen Zahlen dafür haben. Wir können ja nicht wissen, wie viele Leute das Angebot in Anspruch nehmen. Natürlich wird es etwas kosten, und ich habe es auch im Ausschuß gesagt, immer wenn man etwas Neues einführt und gerade auf dem Sozialsektor, muß man damit rechnen, daß es auch etwas kostet. Sie wissen das ganz genau, denn wenn Sie etwas Neues einführen in Ihrem Betrieb, nehme ich an, daß sie auch nicht gleich wissen, was das kostet, weil Sie ja nicht wissen, wie Ihnen die Leute das abnehmen. Und wir wissen auch nicht, wie das in Anspruch genommen wird.

Zwischenruf Gemeinderat Six: ,Ich möchte nur wissen, was e i n e r kostet!‘

Der Vorsitzende erteilt dem Referenten das Schlußwort.

Gemeinderat Haider: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere Wohlfahrtsreferentin hat bereits darauf hingewiesen, daß die Kosten noch nicht genau abgeschätzt werden können. Wir wissen, daß die Personengruppen Arbeitslose bis zu Schulabgängern zirka 15.000 Personen umfassen und die Schüler, Lehrlinge und Studenten zirka 30.000 Personen. Wir können aber noch nicht sagen, wie hoch die Inanspruchnahme ist, wie viele Ehepartner ohne Einkommen es gibt aus diesen Gruppen.

Darüber hinaus glauben wir auch, daß nicht nur Kosten entstehen oder Einnahmenausfälle entstehen, sondern es auch durchaus möglich ist, entsprechende Umwegrentabilität, sofern in diesem Zusammenhang das Wort überhaupt angebracht ist, zu erreichen. Die VHS-Kurse zum Beispiel haben einen Fixpreis, es kostet der Vortragende diesen oder jenen Betrag, und es ist durchaus möglich, daß statt acht Teilnehmern jetzt plötzlich 15 oder 20 Teilnehmer kommen und daher also auch zusätzliche Einnahmen entstehen können.

Das Angebot ist von uns erstellt, ob es angenommen wird, das wissen wir nicht. Von der ersten Gruppe von 15.000 Personen hoffen wir und glauben wir, daß das Angebot auch angenommen wird. Aber wir wissen zum Beispiel nicht, wie viele Ehepartner ohne Einkommen aus diesen Gruppen diesen Paß in Anspruch nehmen werden.

Die große Errungenschaft ist selbstverständlich die Ermäßigung beim ESG-Betrieb, beim Fahrbetrieb. Wir wollen aber auch bitte mit dieser Einführung des Aktivpasses die Leute davon überzeugen, daß sie ihre Freizeit nützlich verbringen können, am Bildungssektor, in Museen. Alles, was wir anbieten auf dem Freizeitsektor, die Bäder zum Beispiel, ist ein Angebot, das von den Leuten angenommen werden wird. Nur können wir jetzt auch keine Zahl sagen, daher auch keine Kostenangabe machen.

Und zum Schluß darf ich bitte noch sagen: Alles, was noch an Verbesserungen herangetragen wird, bin ich gerne bereit, entgegenzunehmen, ebenso der Kollege Haider, der mit seinen Mitarbeitern diesen Paß wirklich sehr gut vorbereitet hat. (Beifall)

Wir wollen jetzt beginnen mit der Einführung des Passes. Und zwar wollen wir ein Jahr Probezeit uns zugestehen, damit wir wirklich mit echten Zahlen dann auch hier im Gemeinderat berichten können, wie viele Leute das Angebot angenommen haben. Natürlich gibt es noch Schwächen und Mängel drinnen. Aber wenn wir jetzt beginnen würden, all die gemachten Vorschläge wiederum einzuplanen, würde sich das für heuer nicht mehr ausgehen, diesen Paß einzuführen. Daher bitte ich um Verständnis, daß wir jetzt doch am 1. Oktober beginnen. Wir sammeln alle Vorschläge, die noch kommen, werden sie prüfen und dann in einer angemessenen Zeit einplanen. Ich bitte, daß Sie das verstehen, warum wir jetzt nichts mehr ändern wollen am Paß: damit wir am 1. Oktober beginnen können.“

Wir werden aber ein Jahr lang, auch das hat unsere Wohlfahrtsreferentin schon erwähnt, genau überwachen, überprüfen, anschauen und analysieren, wie der Aktivpaß angenommen wird. Und dann können auch die Kosten abgeschätzt werden. Wir glauben, daß er uns auf jeden Fall die entstehenden Kosten wert sein muß.

Zum Kollegen Himmelbauer: Ich freue mich, daß Du Dich erinnerst, wie wir vor fünf Jahren gearbeitet haben. Du warst ja damals noch Mitglied der SPÖ, Du weißt natürlich auch, was wir damals tatsächlich besprochen haben. Es ist darum gegangen, Werkstätten zu errichten für arbeitslose Jugendliche. Du bist in der Zwischenzeit ja von uns gegangen, aber die Werkstätten sind gekommen, es gibt die entsprechenden Sozialprojekte in Linz und der Aktivpaß wurde bei der Antrittsrede unseres Herrn Bürgermeisters angekündigt. Er hat sicher einige Zeit gedauert, aber es war eben entsprechend notwendig, die ganzen Tarifordnungen abzustimmen und auch die Personengruppen festzulegen.

Zum Kollegen Zuderstorfer: Deine Anregungen haben wir aufgenommen. Wir werden also in diesem einen Jahr überlegen, was wir davon realisieren können. Dein Diskussionsbeitrag geht allerdings in die Richtung Sicherung von Mindesteinkommen in Österreich; auch diese Richtung unterstützen wir, aber wir glauben nicht, daß die Stadt Linz alleine diese Sicherung der Mindesteinkommen übernehmen kann. Das, glaube ich, ist ein österreichweiter Prozeß und sollte sicherlich vorangetrieben werden.

Zum Abschluß muß ich eines noch ausdrücklich betonen: Das Lob gebührt natürlich nicht mir alleine. Es wären die Einführung, der Entwurf, die Schaffung dieses Aktivpasses ohne die Unterstützung der Wohlfahrtsreferentin, unserer Vizebürgermeisterin Hofer, und auch ohne unsere Kollegin Gemeinderat Dr. Holzhammer nicht möglich gewesen. Daher gebe ich fairerweise an diese Kolleginnen den Dank weiter. Ich bedanke mich auch dafür, daß alle Fraktionen der Einführung des Aktivpasses zustimmen.“ (Beifall)

Bürgermeister Dr. Dobusch: „Ich darf den Dank insofern noch ergänzen: Es hat auch eine magistratsinterne Arbeitsgruppe sehr intensiv daran gearbeitet, vom Präsidialamt bis zur Wohlfahrtsverwaltung. Diese Arbeitsgruppe hat sich äußerst kreativ mit dem Thema auseinandergesetzt und hat natürlich sehr viel Arbeit auch in den nächsten Wochen noch durchzuführen. Gerade die dezentrale Ausgabe des Aktivpasses bedeutet sehr viel organisatorischen Aufwand. Ich glaube, es ist dies ein Beispiel dafür, wo ein Gemeinderatsausschuß, wo Mitglieder des Gemeinderates mit der Verwaltung sehr eng kooperiert und diese Ideen in die Tat umgesetzt haben. Auch ein herzliches Dankeschön daher an die Mitarbeiter in der Verwaltung!“ (Beifall)

Ich komme damit zur Abstimmung. Wer mit dem Aktivpaß einverstanden ist, bitte ein Zeichen mit der Hand. Danke. Gegenprobe. Ich stelle die einstimmige Annahme fest.

Schreibe einen Kommentar